Rechtliches Umfeld

Solvency II

Die Änderungen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem, die unter dem Namen Solvency II bekannt sind und von allen Mitgliedsstaaten der EU umzusetzen sind, stellen Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die bisherigen Unsicherheiten über die finale Ausgestaltung im Detail erforderten ein hohes Maß an Flexibilität in den Umsetzungsplanungen der Gesellschaften.

Basierend auf den Entwicklungen und Aktivitäten auf europäischer und nationaler Ebene ist davon auszugehen, dass Solvency II zu Beginn des Jahres 2016 vollumfänglich in Kraft treten wird. Seit Beginn des Jahres 2014 sind die seitens der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA publizierten vorbereitenden Maßnahmen – sogenannte Interim Measures – verbindlich und werden von weitgehend allen nationalen Aufsichten der EU angewendet. Weiters wurde im Jahr 2014 mit der Finalisierung der „Delegated Acts on Solvency II“ und deren Veröffentlichung im Januar 2015 ein weiterer, wesentlicher Schritt in Richtung Solvency II getan.

Neben den Aktivitäten auf europäischer Ebene wurden auch in den einzelnen EU-Mitgliedsländern entscheidende Schritte unternommen, um ein Inkrafttreten von Solvency II zu Beginn des Jahres 2016 zu gewährleisten. Das neue VAG für Österreich wurde im Februar 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird zeitgleich mit Solvency II in Kraft treten.

Vorbereitend wurde mit 1. Juli 2014 das bestehende VAG adaptiert, welches intensiv Bezug auf die Interim Measures von EIOPA nimmt, die Anforderungen an die Kernbereiche von Solvency II spezifiziert und folgende Punkte betrifft:

  • das Governance-System
  • die Berichterstattung gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden
  • die zukunftsorientierte Betrachtung der unternehmenseigenen Risiken im „Forward Looking Assessment of Own Risks – FLAOR“ zur Vorbereitung auf das unter Solvency II geforderte Own Risk and Solvency Assessment (ORSA)
  • die Genehmigung von (partiellen) Internen Modellen unter Solvency II

Auf die Erfüllung der umfangreichen Anforderungen, die Solvency II ab 2016 bzw. die VAG-Novelle bereits seit Mitte 2014 an die Unternehmen stellt, ist die VIG gut vorbereitet. Im Rahmen des konzernweiten Projekts „Solvency II“, das bereits seit über fünf Jahren besteht und zentral von Österreich aus gesteuert wird, werden die rechtlichen Entwicklungen intensiv verfolgt und die notwendigen Maßnahmen zeitnah gesetzt. Damit wird eine konsistente und fristgerechte Umsetzung von Solvency II und der Interim Measures auf Einzel- und Gruppenebene gewährleistet.

Einheitliche Richtlinien, Berechnungs- und Berichterstattungslösungen sowie weiterführende Risikomanagementprozesse wurden mit Unterstützung von Fachexperten aus den Einzelgesellschaften entwickelt und implementiert.

An der Entwicklung und Implementierung eines partiellen internen Modells wird im Zuge des Solvency II-Projektes sowohl auf Konzern- als auch auf Einzelebene weiter intensiv gearbeitet. In den jeweiligen Gesellschaften sind die Berechnungsprozesse eingerichtet und das notwendige Know-how vorhanden, um sowohl auf Einzelunternehmensebene als auch hinsichtlich der Gruppenberechnungen konsistente und steuerungsrelevante Werte ermitteln zu können. Die von dem Modell ermittelten Kenngrößen werden in der Unternehmenssteuerung berücksichtigt. Es finden regelmäßig Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden in den einzelnen VIG-Ländern statt, um eine Genehmigung des partiellen internen Modells zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Solvency II sicherzustellen.

In Hinblick auf die künftigen qualitativen Risikomanagement-Anforderungen wird in der VIG ein einheitliches Solvency II-adäquates Governance-System etabliert, das alle notwendigen Schlüsselfunktionen umfasst sowie die Verantwortlichkeiten und Prozesse klar definiert. Weiters wurden konzernweit einheitliche Standards und Methoden hinsichtlich Risikoinventur und ORSA (für 2014 und 2015 FLAOR) entwickelt, die dezentral und auf Gruppenebene erfolgreich durchgeführt wurden und eine fristgerechte Meldung des FLAOR Ende 2014 an die Aufsicht sicherstellten. Ein konzernweit harmonisiertes internes Kontrollsystem unterstützt die Einhaltung der sich aus dem Risikomanagement ergebenden Leitlinien und Vorgaben.

Dieser gesamthafte Ansatz unter intensiver Einbeziehung der lokalen Gesellschaften stärkt den Erfahrungsaustausch und die vollumfängliche Akzeptanz der Richtlinien und Prozesse innerhalb des gesamten Konzerns. Dadurch ist die VIG unter den derzeitigen regulatorischen Voraussetzungen und auf Basis der durchgeführten Analysen und Testrechnungen auf Gruppen- und auf Einzelebene gut auf die qualitativen und quantitativen Anforderungen aus Solvency II vorbereitet.

Ausblick 2015

Der Fokus in den Vorbereitungen auf Solvency II liegt im Jahr 2015 neben der weiteren Vorbereitung auf das Genehmigungsverfahren und die Beantragung der partiellen internen Modelle der VIG im Wesentlichen auf der Erfüllung der Anforderungen aus den Interim Measures der EIOPA. Darunter fallen die erste offizielle Berechnung der Konzernsolvabilität nach Solvency II zum Stichtag 31. Dezember 2014 sowie die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen quantitativen und qualitativen Berichterstattungspflichten. Darüber hinaus werden abschließende Vorbereitungen getroffen, um sämtliche Anforderungen aus Solvency II und dem finalen VAG zu erfüllen und die bestehenden Prozesse fachlich und technisch den teilweise noch zu finalisierenden Anforderungen anzupassen.