Offenlegung von Informationen über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder
Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.
Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Übererfüllung sämtlicher Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2014 erreichen kann, entspricht in etwa der Höhe des Fixbezuges. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe voraus; in die Evaluierung der Zielerfüllung fließen auch nichtfinanzielle Aspekte, unter anderem resultierend aus dem Bekenntnis des Unternehmens zur gesellschaftlichen Verantwortung, ein. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung des Ergebniszieles in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.
Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2014 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2014 und 2015 sowie ein länderspezifisches Ziel 2014 und 2015.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.
Bei Festsetzung der Bruttobezüge der Vorstandsmitglieder wurde auf eine gewisse Ausgeglichenheit in der Nettoauswirkung geachtet, sodass dann, wenn Bezüge für operative Funktionen in verbundenen Unternehmen außerhalb Österreichs gezahlt wurden und diese – gemessen an österreichischen Verhältnissen – günstigeren Steuerregimen unterlagen, diesem Umstand durch Festsetzung eines geringeren Bruttobezuges Rechnung getragen wurde. Daraus sowie aus unterschiedlichen Funktionen erklären sich die Unterschiede zwischen den Bruttobezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder.
Im Einzelnen erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2014 für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr von der Gesellschaft:
- Herr Dr. Peter Hagen TEUR 884 (TEUR 1.170), davon TEUR 89 (TEUR 464) variabel,
- Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 431 (TEUR 368), davon TEUR 11 (TEUR 149) variabel,
- Herr Dr. Martin Simhandl TEUR 559 (TEUR 819), davon TEUR 62 (TEUR 333) variabel,
- Herr Mag. Peter Höfinger TEUR 559 (TEUR 819), davon TEUR 62 (TEUR 333) variabel.
Von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft oder als gesetzliche Vertreter oder Angestellte von verbundenen Unternehmen:
- Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 75 (TEUR 321), davon TEUR 11 (TEUR 129) variabel.
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Vorstandsverträge der Gesellschaft sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß den in der 21. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2012 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2014 TEUR 419,1.
Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:
- Herr Komm.-Rat Dr. Günter Geyer TEUR 39,0 (seit 6. Juni 2014)
- Herr Komm.-Rat Dr. Wolfgang Ruttenstorfer TEUR 36,0 (bis 6. Juni 2014)
- Herr Komm.-Rat Dr. Karl Skyba TEUR 48,6
- Herr Abtprimas Propst Bernhard Backovsky TEUR 31,5
- Frau Komm.-Rat Martina Dobringer TEUR 34,5
- Herr Dr. Rudolf Ertl TEUR 21,75 (seit 6. Juni 2014)
- Herr Mag. Alois Hochegger TEUR 16,5 (bis 6. Juni 2014)
- Frau Mag. Maria Kubitschek TEUR 20,25 (seit 6. Juni 2014)
- Herr Hofrat Dkfm. Heinz Öhler TEUR 34,5
- Herr Mag. Reinhard Ortner TEUR 40,5
- Herr Dr. Georg Riedl TEUR 20,25 (seit 6. Juni 2014)
- Herr Dr. Martin Roman TEUR 17,25 (bis 6. Juni 2014)
- Herr Mag. Dr. Friedrich Stara TEUR 21,0 (bis 6. Juni 2014)
- Frau Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell TEUR 37,5.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrates.