Ausschüsse des Aufsichtsrats
Zur Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte folgende qualifizierte Ausschüsse gebildet:
Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss)
Der Ausschuss für dringende Angelegenheiten (Arbeitsausschuss) beschließt über Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen und wegen der besonderen Dringlichkeit nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung aufgeschoben werden können.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Dr. Rudolf Ertl
Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer
Dr. Georg Riedl
Stellvertreterin: Mag. Maria Kubitschek
Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss)
Der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) ist für die gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 AktG und § 123 Abs. 9 VAG sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zugewiesenen Aufgaben zuständig, nämlich:
- die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
- die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls der internen Revisions-Funktion und des Risikomanagementsystems des Unternehmens;
- die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten, die von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde nach § 4 Abs. 2 Z 12 APAG veröffentlicht werden;
- die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die, für das geprüfte Unternehmen erbrachten zusätzlichen Leistungen; Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und § 271a Abs. 6 UGB gelten;
- die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
- die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage und gegebenenfalls des Corporate-Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat bzw. den Verwaltungsrat;
- gegebenenfalls die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des Berichts über die Solvabilität und Finanzlage auf Gruppenebene und des Corporate-Governance-Berichts auf konsolidierter Ebene sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat bzw. den Verwaltungsrat;
- die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars und der Überprüfung der Prüfungshonorare gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie der Rotationsfristen gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sowie die Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichtsrat gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014.
Darüber hinaus legt der Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) in einer – zusätzlich zu der im Gesetz vorgesehenen – weiteren Sitzung fest, wie die wechselseitige Kommunikation zwischen (Konzern-)Abschlussprüfer und dem Prüfungsausschuss zu erfolgen hat, wobei auch die Gelegenheit eingeräumt wird, dass ein Austausch zwischen dem Prüfungsausschuss (Bilanzausschuss) und dem (Konzern-)Abschlussprüfer ohne Beisein des Vorstands stattfinden kann.
Sämtliche Mitglieder des Prüfungsausschusses sind erfahrene Finanzexperten, die über Kenntnisse und praktische Erfahrung im Finanz- und Rechnungswesen sowie in der Berichterstattung verfügen, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.
Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell (Vorsitzende)
1. Stellvertreterin: Gabriele Semmelrock-Werzer
2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Dr. Georg Riedl (Vorsitzende-Stellvertreter)
1. Stellvertreterin: Gabriele Semmelrock-Werzer
2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Komm.-Rat Martina Dobringer
Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Dr. Rudolf Ertl
1. Stellvertreterin: Gabriele Semmelrock-Werzer
2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer
1. Stellvertreterin: Gabriele Semmelrock-Werzer
2. Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Mag. Maria Kubitschek
Stellvertreter: Hofrat Dkfm. Heinz Öhler
Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss)
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalausschuss) befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten entscheidet daher über den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Bezüge und überprüft die Vergütungspolitik in regelmäßigen Abständen.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Dr. Rudolf Ertl
Dr. Georg Riedl
Strategieausschuss
Der Strategieausschuss bereitet in Zusammenarbeit mit dem Vorstand und gegebenenfalls unter Beiziehung von Experten grundlegende Entscheidungen vor, die dann im Gesamtaufsichtsrat zu treffen sind.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer (Vorsitzender)
Stellvertreterin: Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Dr. Rudolf Ertl
Stellvertreterin: Komm.-Rat Martina Dobringer
Dr. Georg Riedl
Stellvertreterin: Gabriele Semmelrock-Werzer
Nominierungsausschuss
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 30. Mai 2017 die Einrichtung eines Nominierungsausschusses beschlossen. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer
Dr. Rudolf Ertl
Dr. Georg Riedl
Komm.-Rat Martina Dobringer
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2014 die Zustimmung erteilt, dass die VIG Holding oder die übrigen Unternehmen des VIG-Konzerns die anwaltlichen Leistungen von Dr. Georg Riedl, Aufsichtsratsmitglied, in Anspruch nehmen und ihn bzw. seine Kanzlei projektbezogen mit der Vertretung und Beratung zu marktüblichen Konditionen beauftragen können. Dr. Georg Riedl hat als Rechtsanwalt Beratungsleistungen erbracht, wofür im Geschäftsjahr 2017 für den VIG-Konzern Honorare (netto) in der Höhe von EUR 117.610,82 zuzüglich Barauslagen und 20% Umsatzsteuer angefallen sind (davon für die VIG Holding EUR 73.174,99 zuzüglich Barauslagen und 20% Umsatzsteuer). Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Gerhard Fabisch und Gabriele Semmelrock-Werzer sind Vorstandsmitglieder von Unternehmen, mit denen Vertriebsverträge zu markt- und branchenüblichen Konditionen bestehen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Jahr 2017 keine Verträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats geschlossen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurft hätten.