Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die seit 1. Jänner 2016 – mit kleinen Adaptierungen aus 2017 – in Kraft befindliche Unternehmensrichtlinie zur Vergütung auf Basis der Bestimmungen von Solvency II enthält Standards, die darauf abzielen, dass Vergütungsregelungen keinen Anreiz zu übermäßiger Risikobereitschaft bieten, sowie möglichst keine Interessenkonflikte entstehen lassen. Bezogen auf Schlüsselfunktionen, und hier insbesondere betreffend deren variable Entlohnung, enthält die Unternehmensrichtlinie weitere Bestimmungen, die im Wesentlichen auf die Förderung der Nachhaltigkeit und den kritischen Umgang mit Risiko fokussieren. Die Unternehmensrichtlinie gilt für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gruppe und somit für alle wesentlichen in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.
Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Angemessenheit im Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine volle Erreichung hängt wesentlich von der Betrachtung der über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens ab.
Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Übererfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2017 erreichen kann, entspricht rund 60% des Fixbezuges. Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen verdient werden. Insgesamt sind für die Vorstandsmitglieder dadurch variable Entgeltskomponenten im Ausmaß von maximal rund 80% bis rund 112% der Fixbezüge möglich.
Vom erfolgsabhängigen Entgelt sind wesentliche Teile erst mit Verzögerung zahlbar, wobei die Verzögerung sich bezogen auf das Geschäftsjahr 2017 bis ins Jahr 2021 erstreckt. Die Zuerkennung der aufgeschobenen Teile setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe voraus. In die Evaluierung der Zielerfüllung fließen auch nichtfinanzielle Aspekte ein – im Jahr 2017 ist das die Förderung jener Aspekte der Unternehmensführung, durch die gesellschaftliche Verantwortung in der Praxis zum Ausdruck kommt, insbesondere durch den „Social Active Day“.
Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung der Ziele in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeitsorientierung davon ab, dass auch in den drei Folgejahren eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe zu beobachten ist.
Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2017 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern und die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in der Praxis; für die Sondervergütungen länderspezifische Ziele bzw. Vorgaben in Bezug auf Kooperationen.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstands.
Im Berichtsjahr erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2017 für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft sowie als gesetzlicher Vertreter von verbundenen Unternehmen:
|
2017 |
||||||||
in TEUR |
Prof. Stadler |
Komm.-Rat Fuchs |
Mag. Gröll* |
Dr. Havasi |
Mag. Höfinger |
Dr. Simhandl |
Gesamt |
||
|
|||||||||
Entgelte VIG Holding |
999 |
768 |
475 |
734 |
768 |
768 |
4.511 |
||
Fix |
714 |
517 |
258 |
517 |
517 |
517 |
3.040 |
||
variables Entgelt für 2016 |
285 |
217 |
217 |
217 |
217 |
217 |
1.371 |
||
variables Entgelt für Vorjahre |
0 |
33 |
0 |
0 |
33 |
33 |
100 |
||
variable Entgelte von verbundenen Unternehmen für ehemalige operative Tätigkeiten |
64 |
0 |
0 |
52 |
0 |
0 |
115 |
||
Summe |
1.063 |
768 |
475 |
786 |
768 |
768 |
4.627 |
|
2016 |
||||||
in TEUR |
Prof. Stadler |
Komm.-Rat Fuchs |
Mag. Gröll |
Dr. Havasi |
Mag. Höfinger |
Dr. Simhandl |
Gesamt |
Entgelte VIG Holding |
706 |
738 |
511 |
511 |
738 |
738 |
3.942 |
Fix |
706 |
511 |
511 |
511 |
511 |
511 |
3.262 |
variables Entgelt für 2016 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
variables Entgelt für Vorjahre |
0 |
226 |
0 |
0 |
226 |
226 |
679 |
variable Entgelte von verbundenen Unternehmen für ehemalige operative Tätigkeiten |
94 |
0 |
0 |
173 |
0 |
0 |
267 |
Summe |
800 |
738 |
511 |
684 |
738 |
738 |
4.209 |
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag. In Einzelfällen ist vorgesehen, dass bei Weiterarbeit über den Termin des maximalen Pensionsausmaßes hinaus Zuschläge gewährt werden, da in der Zeit der Weiterarbeit keine Pension bezogen wird.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Verträge von Vorstandsmitgliedern, die bereits sehr lange in der Gruppe tätig sind, sehen einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%.
Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu. Auf die übrigen Vorstandsverträge sind die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden.
Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß den in der 21. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2012 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats (inkl. Sitzungsgeld) betrugen im Jahr 2017 TEUR 494.
Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:
in TEUR |
2017 |
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|
|||||||
Komm.-Rat Dr. Günter Geyer |
88 |
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Dr. Rudolf Ertl |
64 |
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Mag. Maria Kubitschek |
53 |
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Probst Bernhard Backovsky |
36 |
||||||
Komm.-Rat Martina Dobringer |
46 |
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Dr. Gerhard Fabisch1) |
22 |
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Hofrat Dkfm. Heinz Öhler |
36 |
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Mag. Reinhard Ortner2) |
2 |
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Dr. Georg Riedl |
55 |
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Gabriele Semmelrock-Werzer1) |
25 |
||||||
Dr. Karl Skyba3) |
24 |
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Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell |
42 |
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Summe |
494 |
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrats.