Offenlegung von Informationen über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Mit 1. Jänner 2016 ist die Unternehmensrichtlinie zur Vergütung auf Basis der Bestimmungen von Solvency II in Kraft getreten. Darin sind Standards enthalten, die allgemein darauf abzielen, dass Vergütungsregelungen keinen Anreiz zu übermäßiger Risikobereitschaft bieten, sowie möglichst keine Interessenkonflikte entstehen lassen. Bezogen auf Schlüsselfunktionen, und hier insbesondere betreffend deren variable Entlohnung, enthält die Unternehmensrichtlinie weitere Bestimmungen, die im Wesentlichen auf die Förderung der Nachhaltigkeit und den kritischen Umgang mit Risiko fokussieren. Die Unternehmensrichtlinie gilt für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gruppe und somit für alle wesentlichen in die Konsolidierung einbezogenen Tochtergesellschaften.
Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder der Gesellschaft
Die Vergütung des Vorstands der Gesellschaft berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld.
Der variable Vergütungsteil betont das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine volle Erreichung hängt wesentlich von der Betrachtung der über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens ab.
Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Übererfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2016 erreichen kann, entspricht zwischen 60% und 65% des Fixbezuges.
Vom erfolgsabhängigen Entgelt sind wesentliche Teile erst mit Verzögerung zahlbar, wobei die Verzögerung sich bezogen auf das Geschäftsjahr 2016 bis ins Jahr 2020 erstreckt. Die Zuerkennung der aufgeschobenen Teile setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmensgruppe voraus; in die Evaluierung der Zielerfüllung fließen auch nichtfinanzielle Aspekte ein – so setzt die Zuerkennung von erfolgsabhängigem Entgelt für 2016 die Förderung jener Aspekte der Unternehmensführung voraus, durch die gesellschaftliche Verantwortung in der Praxis zum Ausdruck kommt.
Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen verdient werden. Insgesamt sind für die Vorstandsmitglieder dadurch variable Entgeltskomponenten im Ausmaß von maximal 81% bis 93% der Fixbezüge möglich. Werden bestimmte Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil.
Selbst bei voller Erfüllung der Ziele in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch in den drei Folgejahren eine positive Entwicklung des Unternehmens zu beobachten ist.
Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2016 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung und das Ergebnis vor Steuern; für die Sondervergütungen länderspezifische Ziele.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstands.
Im Berichtsjahr erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2016 für ihre Tätigkeit von der Gesellschaft:
- Prof. Elisabeth Stadler TEUR 706, davon TEUR 0 variabel,
- Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 738 (TEUR 737), davon TEUR 226 (TEUR 231) variabel,
- Mag. Roland Gröll TEUR 511, davon TEUR 0 variabel,
- Dr. Judit Havasi TEUR 511, davon TEUR 0 variabel,
- Mag. Peter Höfinger TEUR 738 (TEUR 790), davon TEUR 226 (TEUR 284) variabel,
- Dr. Martin Simhandl TEUR 738 (TEUR 790), davon TEUR 226 (TEUR 284) variabel.
Von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft oder als gesetzliche Vertreter oder Angestellte von verbundenen Unternehmen:
- Prof. Elisabeth Stadler TEUR 94, davon TEUR 94 variabel,
- Dr. Judit Havasi TEUR 173, davon TEUR 173 variabel.
Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag.
Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.
Die Vorstandsverträge der Gesellschaft sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.
Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß den in der 21. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2012 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2016 TEUR 428,92.
Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:
- Komm.-Rat Dr. Günter Geyer TEUR 73
- Komm.-Rat Dr. Karl Skyba TEUR 44
- Mag. Maria Kubitschek TEUR 38
- Generalabt Propst Bernhard Backovsky TEUR 33
- Komm.-Rat Martina Dobringer TEUR 39
- Dr. Rudolf Ertl TEUR 43
- Hofrat Dkfm. Heinz Öhler TEUR 34
- Mag. Reinhard Ortner † TEUR 43
- Dr. Georg Riedl TEUR 37
- Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell TEUR 43.
Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrats.