Offenlegung von Informationen über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungsschema für Vorstandsmitglieder

Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Bedeutung der Unternehmensgruppe und die damit verbundene Verantwortung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und das Marktumfeld.

Der variable Vergütungsteil betont in mehrfacher Hinsicht das Erfordernis der Nachhaltigkeit; seine Erreichung hängt wesentlich von langfristigen, über ein einzelnes Geschäftsjahr hinausgehenden Leistungskriterien ab.

Das erfolgsabhängige Entgelt ist betraglich begrenzt. Das maximale erfolgsabhängige Entgelt, das der Vorstand bei Übererfüllung der klassischen Ziele für die Periode des Geschäftsjahres 2015 erreichen kann, entspricht in etwa 86% des Fixbezuges. Seine Zuerkennung setzt die Bedachtnahme auf eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sowie der Unternehmensgruppe voraus; in die Evaluierung der Zielerfüllung fließen auch nichtfinanzielle Aspekte, insbesondere resultierend aus dem Bekenntnis des Unternehmens zur gesellschaftlichen Verantwortung sowie zur Bedeutung der Mitarbeiter als Träger von Leistung, Innovation und Expertise, ein. Dazu können bei entsprechender Zielerreichung Sondervergütungen verdient werden. Insgesamt sind dadurch variable Entgeltskomponenten im Ausmaß von bis zu rund 125% der Fixbezüge möglich. Werden bestimmte Ergebnis-Schwellenwerte unterschritten, so gebührt dem Vorstand kein erfolgsabhängiger Entgeltteil. Selbst bei voller Erfüllung des Ergebniszieles in einem Geschäftsjahr hängt die Zuerkennung der vollen variablen Vergütung im Sinne der Nachhaltigkeits-Orientierung davon ab, dass auch im Folgejahr ein adäquates Ergebnis ausgewiesen wird.

Die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung des Jahres 2015 sind die Combined Ratio, die Prämienentwicklung, das Ergebnis vor Steuern der Jahre 2015 und 2016; für die Sondervergütungen einerseits länderspezifische Ziele, andererseits IT-bezogene Ziele, jeweils betreffend 2015 und 2016.

Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Vorstandes.

Bei Festsetzung der Bruttobezüge der Vorstandsmitglieder wurde auf eine gewisse Ausgeglichenheit in der Nettoauswirkung geachtet, sodass dann, wenn Bezüge für operative Funktionen in verbundenen Unternehmen außerhalb Österreichs gezahlt wurden und diese – gemessen an österreichischen Verhältnissen – günstigeren Steuerregimen unterlagen, diesem Umstand durch Festsetzung eines geringeren Bruttobezuges Rechnung getragen wurde. Daraus sowie aus unterschiedlichen Funktionen erklären sich die Unterschiede zwischen den Bruttobezügen der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Im Einzelnen erhielten die aktiven Vorstandsmitglieder des Jahres 2015 für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr von der Gesellschaft:

  • Herr Dr. Peter Hagen TEUR 1.143 (TEUR 884), davon TEUR 409 (TEUR 89) variabel,
  • Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 737 (TEUR 431), davon TEUR 231 (TEUR 11) variabel,
  • Herr Dr. Martin Simhandl TEUR 790 (TEUR 559), davon TEUR 284 (TEUR 62) variabel,
  • Herr Mag. Peter Höfinger TEUR 790 (TEUR 559), davon TEUR 284 (TEUR 62) variabel.

Von verbundenen Unternehmen erhielten die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit für die Gesellschaft oder als gesetzliche Vertreter oder Angestellte von verbundenen Unternehmen:

  • Herr Komm.-Rat Franz Fuchs TEUR 42 (TEUR 75), davon TEUR 42 (TEUR 11) variabel.

Der Standard-Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds der Gesellschaft beinhaltet eine Pensionszusage in Höhe von maximal 40% der Bemessungsgrundlage (die Bemessungsgrundlage entspricht dem Standard-Fixgehalt) bei Verbleib im Vorstand bis zum 65. Geburtstag.

Die Pensionen gebühren standardmäßig nur dann, wenn entweder die Funktion des Vorstandsmitglieds ohne sein Verschulden nicht verlängert wird oder das Vorstandsmitglied aus Krankheits- oder Altersgründen in Pension geht.

Die Vorstandsverträge der Gesellschaft sehen, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen die Regelungen des Mitarbeiter- und Selbstständigen-Vorsorgegesetzes anzuwenden sind, einen Abfertigungsanspruch vor, der nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes in der Fassung vor 2003 in Verbindung mit den einschlägigen branchenspezifischen Regelungen ausgestaltet ist. Demnach können die Vorstandsmitglieder – gestaffelt nach Dienstzeiten – zwei bis zwölf Monatsentgelte an Abfertigung erhalten, bei Pensionierung bzw. Ausscheiden nach lang andauernder Krankheit mit einem Zuschlag von 50%. Bei Ausscheiden aus dem Vorstand auf eigenen Wunsch vor Erreichen der Pensionierungsmöglichkeit bzw. bei verschuldetem Ausscheiden aus dem Vorstand steht keine Abfertigung zu.

Den Vorstandsmitgliedern steht ein Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung.

Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß den in der 21. ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2012 gefassten Beschlüssen gebührt den von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates eine Vergütung, die monatlich im Vorhinein zur Überweisung kommt. Aufsichtsratsmitglieder, die im Laufe eines Monates ausscheiden, erhalten für den betreffenden Monat noch die volle Vergütung. Neben dieser Vergütung gebührt den Aufsichtsratsmitgliedern für die Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen und Aufsichtsratsausschuss-Sitzungen ein Sitzungsgeld (Überweisung nach Sitzungsteilnahme). Die Gesamtvergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im Jahr 2015 TEUR 414,35.

Im Einzelnen erhielten die Aufsichtsratsmitglieder:

  • Herr Komm.-Rat Dr. Günter Geyer TEUR 76,61
  • Herr Komm.-Rat Dr. Karl Skyba TEUR 49,58
  • Herr Abtprimas Propst Bernhard Backovsky TEUR 33,77
  • Frau Komm.-Rat Martina Dobringer TEUR 33,77
  • Herr Dr. Rudolf Ertl TEUR 39,77
  • Frau Mag. Maria Kubitschek TEUR 33,77
  • Herr Hofrat Dkfm. Heinz Öhler TEUR 33,77
  • Herr Mag. Reinhard Ortner TEUR 39,77
  • Herr Dr. Georg Riedl TEUR 33,77
  • Frau Mag. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell TEUR 39,77.

Aktienoptionen oder ähnliche Instrumente sind nicht Bestandteil der Vergütung des Aufsichtsrates.