Corporate Governance in der VIG

Transparenz und das Vertrauen unserer Stakeholder sind uns wichtige Anliegen. Die Beachtung und Erfüllung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex haben daher in der Vienna Insurance Group einen großen Stellenwert.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex besteht seit dem Jahr 2002 und wird regelmäßig an die gültigen Gesetzestexte sowie aktuellen Trends angepasst. Er bildet den Standard für gute Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle in Österreich. Die darin enthaltenen Bestimmungen tragen wesentlich zur Stärkung des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt bei und der zu veröffentlichende Bericht der Unternehmen über die Einhaltung der Bestimmungen fördert ein hohes Maß an Transparenz.

Die Vienna Insurance Group bekennt sich zur Anwendung und Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2015. Weiters fließt der § 267b UGB (Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht) in die Erstellung dieses Berichtes ein.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist sowohl über die Website der Vienna Insurance Group unter www.vig.com/ir als auch auf der Website des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.

Die VIG versteht Corporate Governance als einen kontinuierlichen Prozess, der sich aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Tendenzen verändert und zum Vorteil des Konzerns und all seiner Stakeholder stetig weiterentwickelt werden muss. Ziel aller im Rahmen von Corporate Governance gesetzten Maßnahmen ist die Sicherstellung verantwortungsvoller, auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Unternehmensführung bei gleichzeitig effektiver Unternehmenskontrolle.

Im Rahmen gelebter Corporate Governance sind dem Vorstand, Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der Vienna Insurance Group die Beachtung und Erfüllung der Regelungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ein wichtiges Anliegen. Das Bekenntnis der Vienna Insurance Group, die Erläuterung zu der Abweichung sowie alle Informationen zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrats sind nachfolgend strukturiert und übersichtlich dargestellt.

Die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex werden in die folgenden drei Kategorien unterteilt:

  • Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen (Legal Requirement)
  • Regeln, die auf international üblichen Vorschriften basieren und deren Nichteinhaltung erklärt und begründet werden muss, um ein kodexkonformes Verhalten zu erreichen (Comply or Explain)
  • Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, deren Nichteinhaltung weder offenzulegen noch zu begründen ist (Recommendation)

Die VIG hält sämtliche „Legal Requirements“ des Österreichischen Corporate Governance Kodex dem Gesetz entsprechend ein. Bei einer „Comply or Explain“-Regelung kommt es bei der Vienna Insurance Group zu einer Abweichung, die nachfolgend erläutert wird:

Regel 41

Der Aufsichtsrat richtet einen Nominierungsausschuss ein. Bei einem Aufsichtsrat mit nicht mehr als sechs Mitgliedern (einschließlich Arbeitnehmervertretern) kann diese Funktion vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen werden. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung.

Erklärung: Die Nachfolgeplanung wird aufgrund ihrer besonderen Wichtigkeit vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der Vienna Insurance Group hat daher keinen Nominierungsausschuss eingerichtet.

Zum Konsolidierungskreis der VIG zählen auch kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen, die nach der für sie maßgeblichen Rechtsordnung zur Aufstellung und Veröffentlichung eines Corporate-Governance-Berichtes verpflichtet sind. Dazu zählen: Bulstrad Nichtleben (Bulgarien), Makedonija (Mazedonien) und Ray Sigorta (Türkei). Der Corporate-Governance-Bericht ist Bestandteil des Geschäftsberichtes der Gesellschaft und ist auf den jeweiligen Unternehmenswebsites abrufbar: www.raysigorta.com.tr (About > Investor Relations), www.bulstrad.bg/en/ (About Bulstrad > Financial Results), www.insumak.mk. In welchen Punkten abgewichen wird sowie die Begründung dafür ergibt sich aus dem Corporate-Governance-Bericht dieser Länder.